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04.08.2010, 22:16 Uhr

Führerscheinerwerb für EU-Bürger, die in eine Schule in D besuchen

Dieser website entnehme ich, dass EU-Bürger, die in Deutschland eine Schule oder Hochschule besuchen, auch in D einen Führerschein machen/erwerben können, auch wenn sie nicht in D gemeldet sind.

Frage: Gilt das auch für Auszubildende, die auf Grund ihrer Berufsausbildung
in D ja auch eine Berufsschule besuchen ? Im Gesetzestext wird der Begriff "Schule" nicht näher definiert.

M.E. würde es auch dem Sinn einer derartigen Regelung widersprechen, wenn
man Berufsausbildungsverhältnisse nicht einbeziehen würde (?).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- gehalten werden

- geparkt werden

- überholt werden